übernimmt € 100,- monatlich des Einrichtungsbeitrags (inkl. Spielgeld) für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung.
Der Krippenbeitrag
wird ebenfalls in Höhe von max. € 100,- gefördert, wenn ein Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt wird. Dieser Zuschuss ist jedoch gehaltsabhängig.
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